Vertragsinhalt

1.       Gegenstand des Vertrages

1.1    Der Gegenstand des Vertrags umfasst Abholung, Transport, Gassigang und Rücktransport des Hundes aus und in die Räumlichkeiten    

          des Hundehalters. Weltenbummler Hundebetreuung ist stets bestrebt während der vollständigen Betreuungszeit den Hund in einen 

          entspannten Allgemeinzustand zu versetzen und ist verpflichtet alle erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten einzusetzen. 

1.2    Weltenbummler Gassiservice haftet im Rahmen der vertraglichen Tätigkeit -gleich aus welchem Rechtsgrund- gegenüber dem Kunden 

          bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

 

2.       Allgemein

2.1    Mit der Unterschrift des Vertrages bestätigt der Hundehalter die vorliegenden AGB`s erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben.  

          Mündliche Änderungen  benötigen eine schriftlicher Bestätigung.

2.2    Der Hundehalter versichert alle Fragen über den Hund korrekt und ganzheitlich beantwortet zu haben. Eventuelles Gefahrenpotenzial, 

          bisheriges Fehlverhalten und insbesondere bisherige Fremdschäden des Hundes müssen Weltenbummler Gassiservice mitgeteilt 

          werden.

          Der Hundehalter verpflichtet sich Weltenbummler Gassiservice auch während der Vertragszeit von etwaigen Vorfällen zu berichten.

2.3    Der Hundehalter bestätigt das der Hund sein Eigentum ist und er über diesen frei verfügen kann.

2.4    Während der Betreuung bleibt der Hundehalter Eigentümer im Sinne von §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).

2.5    Der Hundehalter versichert hiermit ausdrücklich, dass sein Hund über eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung verfügt und legt diese  

           Weltenbummler Gassiservice jährlich und unaufgefordert vor.

2.6    Der Hundehalter versichert, dass sein Hund bei den zuständigen Behörden gemeldet ist und die dafür fälligen Gebühren und Steuern 

           entrichtet hat.

2.7    Weltenbummler Gassiservice ist verpflichtet die Tätigkeit nach besten Wissen und Gewissen auszuführen. Die Inhaberin Barbara Zander           gewährleistet jeden in Betreuung gegebenen Hund artgerecht unterzubringen und auszuführen.

2.8    Ist Weltenbummler Gassiservice durch einen wichtigen Grund verhindert, ist die Inhaberin Barbara Zander verpflichtet dies dem 

          Hundehalter bis zum Vorabend des folgenden Gassitages um 17 Uhr mitzuteilen.

2.9    Die im Betreuungsvertrag angegebene Daten dienen ausschließlich der Information über den Hund und werden nur zu diesem Zweck 

          verwendet. Eine Weitergabe der Daten erfolgt ausschließlich bei einem tierärztlichen Notfall. 

 

 

3.       Kündigung

3.1     Der Vertrag wird einmalig abgeschlossen und verlängert sich automatisch um einen weiteren Kalendermonat, sofern keine schriftliche 

           Kündigung ausgesprochen wird.

3.2     Beiden Vertragspartnern steht es frei den Vertrag  jeweils bis zum 15. des Monats zu kündigen. Der letzte Gassiservice findet nach 

           Kündigung am letzen vereinbarten Wochentag des Monats statt. 

3.3     Verdienstausfälle durch den Tierhalter z.B. keine Herausgabe des Hundes oder eine sofortige Beendigung der Zusammenarbeit ohne  

           eine aussagekräftige Begründung, müssen vom Tierhalter erstattet werden. Die bis zur fristgerechten Kündigung entstandenen Kosten 

           müssen vom Tierhalter zum Monatsende beglichen werden. 

3-4    Weltenbummler Gassiservice hat das Recht der außerordentlichen Kündigung. Dies darf nur aus einem triftigem Grund geschehen. 

           Zum Beispiel: Das auslassen wichtiger Informationen die das Zusammenspiel des Rudels betreffen könnten.

 

 

4. Zahlung

4.1    Alle Preise verstehen sich in Euro. Der Vertragspartner erklärt sich mit der aktuellen Preisliste einverstanden. Änderungen müssen mit

          einem Zeitabstand von 2 Wochen mitgeteilt werden.

4.2    Das Entgelt für die jeweilige Betreuung ist am 1. des Monats, oder bis zu 5 Werktage vor Inanspruchnahme des Service, per 

          Überweisung und im Voraus zu zahlen.

4.3    Sollte ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden können, so muss dieser mindestens bis 17 Uhr am Vortag vom 

          Hundehalter abgesagt werden.

4.4    Wird das Dienstleistungshonorar nicht rechtzeitig bezahlt, wird Weltenbummler Gassiservice nach der 3.schriftlichen Aufforderung ein  

          Inkassobüro beauftragen. Alle dabei entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Vertragspartners und sind von ihm in voller Höhe zu 

          bezahlen. Die Kündigung des Vertrags behält sich Weltenbummler Gassiservice vor.

4.5    Treten Umstände ein, die den Wegfall der Geschäftsgrundlage bedeuten (schwere Krankheit oder Tod des Tiers, Betriebsauflösung), 

          so erlischt der Vertrag mit sofortiger Wirkung. Der Teilbetrag ist nach Erhalt der geänderten Rechnung, fristgerecht zu begleichen.   

 

 

5. Haftung

5.1    Dem Hundehalter ist bekannt, dass es zu Auseinandersetzungen zwischen den Hunden kommen kann. Weltenbummler Gassiservice 

          haftet nicht für eventuelle Verletzungen, insofern es sich nicht um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit handelt.

5.2    Durch die Gruppenhaltung sind Krankheitsübertragungen nicht auszuschließen und von jedem Hundehalter auf ein prozentuales 

           Minium zu reduzieren. Der Hundehalter hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Hund frei von Parasiten und Krankheiten in die Obhut von 

           Inhaberin Barbara Zander gelangt. Sollte es trotz allen Bemühungen zur Übertragung von Krankheiten oder Parasiten kommen, ist 

           Weltenbummler Gassiservice dafür nicht haftbar zu machen.

5.3     Der Hundehalter ist sich bewusst, dass sein Hund in einer Gruppe und (un)angelein ausgeführt wird. Eine Kennzeichnung durch einen

           Mikrochip, sowie die kostenlose Registrierung beim TASSO Haustierregister ist wünschenswert.

5.4     Für Schäden an Wildtieren haftet Weltenbummler Gassiservice nur, wenn diese Schäden durch grobe Fahrlässigkeit zustande 

           gekommen sind.

5.5     Auch bei sorgfältiger Betreuung kann es passieren, dass ein Tier wegläuft und nicht auffindbar ist. Sollte das Tier trotz größtmöglicher 

           Bemühung (Meldung bei Tierheimen, Polizei, Feuerwehr und Förster) nicht gefunden werden, besteht kein Schadensersatzanspruch 

           gegenüber Weltenbummler Gassiservice.

5.6     Wenn in der Zeit, in der das Tier verschwunden ist, Schäden an dritten Personen verursacht werden, ist Inhaberin Barbara Zander nicht 

           haftbar zu machen.

5.7     Weltenbummler Gassiservice haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Hundehalsbändern, Hundegeschirren, 

           Hundemarken oder Ähnlichem.

5.8     Sollte die vereinbarte Rückgabe des Tieres aus nicht geklärten Gründen überschritten werden und der Hundehalter nicht erreichbar 

           sein, ist Weltenbummler Gassiservice berechtigt, den Hund anderweitig unterzubringen. Die daraus entstehenden Kosten trägt der 

           Hundehalter.

5.9     Weltenbummler Gassiservice versichert eine für den Betrieb angemessene Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben.

5.10   Wird der Hund ohne gültige Haftpflichtversicherung bei Weltenbummler Gassiservice abgeben, haftet der Hundehalter für jegliche 

            Schäden, die der Hund während der Betreuung verursacht ausnahmslos mit seinem Privatvermögen.

 

 

6. Krankheiten

6.1     Der Hundehalter versichert hiermit ausdrücklich, seinen Hund vor Viruserkrankungen zu schützen. Folgeschäden wegen mangelnden 

           Impfschutzes jeglicher Art gehen alleine zu Lasten des Hundehalters.

6.2     Der Hundehalter verpflichtet sich seinen Hund frei von ansteckenden Krankheiten, Parasiten und Würmern zu halten.

6.3     Dem Hundehalter ist bekannt, dass läufige Hündinnen an Gruppenspaziergängen nicht teilnehmen können.

6.4     Um eine schnellstmögliche Wiederaufnahme des Gassiservice zu garantieren, ist die Änderung  des Gesundheitszustandes (Ende der 

           Läufigkeit oder eine ausgeheilte Erkrankung) unverzüglich mitzuteilen.

6.5     Sollte der Hundehalter einen kranken Hund oder eine läufige Hündin in die Betreuung geben, wird für etwaige Folgen (Tierarztkosten/

           Raufereien/Deckung der Hündin etc.) keine Haftung übernommen. Sämtliche hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zulasten des

           Hundehalters.

6.6     Sollte sich der Hund während des Spazierganges verletzten oder erkranken, so wird er nach bestem Wissen und Gewissen versorgt. 

           Sollte Weltenbummler Gassiservice eine tierärztliche Behandlung für notwendig erachten, so willigt der Hundehalter im Voraus ein, 

           den Hund in seinem Auftrag in tierärztliche Behandlung zu gegeben. Die hierdurch entstehenden tierärztlichen Kosten trägt alleine 

           der Hundehalter.

6.7     Weltenbummler Gassiservice verpflichtet sich im Falle einer Erkrankung oder Verletzung des Hundes den Hundehalter/die 

           Notfallperson vorab zu informieren und Entscheidungen abzusprechen. Nur in schweren Notfällen geht die Gesundheit des Tieres vor. 

           Eine Haftung über ein Ableben des Hundes wird nicht übernommen.

6.8     Weltenbummler Gassiservice ist berechtigt, die Aufnahme von Hunden, die erkrankt sind abzulehnen.

 

 

7.        Urlaub

7.1     Weltenbummler Gassiservice, Inhaberin Barbara Zander, hat den Anspruch auf 30 Tage Urlaub im Jahr. Diese werden dem Kunden im 

           Dezember des vorherigen Kalenderjahres, oder bei Vertragsabschluss mitgeteilt und müssen vom Kunden nicht gezahlt werden.

7.2.    Der Kunde hat Anspruch auf 30 kostenfreie Urlaubstage über die er frei verfügen kann. Die Anzahl der Tage errechnen sich aus der            Anzahl der Betreuungstage pro Woche. Sollte der Kunde diese Tage nicht oder nur zum Teil nutzen, werden die übrig gebliebenen 

           Tage in Form einer Nachzahlung im Januar des Folgejahres ausgestellt.

7.3     Die kostenfreien Urlaubstage des Kunden werden prozentual vom zu zahlenden Monatsbeitrag abgezogen.

 

8. Sonstiges

8.1     Dem Hundehalter ist bekannt, dass Fotos und Videos von seinem Hund angefertigt werden und diese ohne jegliche zeitliche, örtliche 

           und inhaltliche Einschränkung auch veröffentlicht werden können.  Ihr nutzen besteht hierbei ausschließlich für Werbezwecke im 

           Rahmen der angebotenen Dienstleistung.

8.2     Wichtige Schlüssel, die zur Ausübung der Dienstleistung notwendig sind, müssen bei Vertragsabschluss an Weltenbummler 

           Gassiservice übergeben werden. Die Übergabe wird protokolliert. Weltenbummler Gassiservice ist verpflichtet alle Schlüssel nach 

           Vertragskündigung oder auf  Wunsch an den Hundehalter zurück zugeben, auch dies wird protokolliert.

8.3     Von Preisverhandlungen bitte ich abzusehen.

8.4     Alle obigen AGB`s gelten auch für Angestellte, Aushilfen und Praktikanten.

8.5     Sollte der Gassiservice nach Absprache nur unregelmäßig stattfinden, ist der Kunde verpflichtet die Gassitage der Folgewoche bis 

           Freitags 19 Uhr mitzuteilen. Sollte dies nicht geschehen bleiben die Wochentage der Vorwoche bestehen.



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